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Dezember 4, 2023

Die Arbeitnehmer über die Installation einer Videoüberwachung informieren: Empfehlungen und Musterbrief

Lesezeit: 4 min
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Es ist eine im Arbeitsgesetzbuch verankerte Pflicht: Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer über die Installation von Videoüberwachungsanlagen informieren. Hier sind unsere Tipps, wie Sie Ihre Mitarbeiter über Kameras am Arbeitsplatz informieren können.

Wie informiert man seine Arbeitnehmer über die Installation einer Videoüberwachungsanlage?

Der Arbeitgeber hat mehrere Möglichkeiten, seine Beschäftigten über das Vorhandensein oder die bevorstehende Installation von Videoüberwachungskameras in den Arbeitsbereichen zu informieren. Dies kann über:

  • einen Aushang in den Räumlichkeiten;
  • das Intranet des Unternehmens;
  • die Betriebsordnung des Unternehmens;
  • einen Brief per Post.

Der Aushang in den Räumlichkeiten

Es kann sich um eine Informationstafel handeln, die in den Räumlichkeiten des Unternehmens ausgehängt wird. Darauf müssen stehen:

  • der Name des Unternehmens;
  • das Vorhandensein von Kameras;
  • die Dauer der Speicherung der Bilder von einem Monat; die Tatsache, dass die Bilder angesehen werden können, und die Identität der dazu befugten Personen;
  • die Tatsache, dass jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Zugang zu den Daten hat und verlangen kann, dass diese gelöscht werden;
  • die Tatsache, dass jeder Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten hat;
  • den Namen des Datenschutzbeauftragten (DSB) oder den Namen des befugten Mitarbeiters im Unternehmen;
  • die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
  • den Wortlaut des Gesetzes über Informatik und Freiheitsrechte;
  • die Tatsache, dass die aufgezeichneten Bilder von den Strafverfolgungsbehörden eingesehen werden können, wenn die Situation dies erfordert
  • die Tatsache, dass eine Beschwerde an die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) gerichtet werden kann.

Informieren Sie über das Intranet und die Hausordnung

Die zweite Ebene der Information betrifft das Intranet und die Geschäftsordnung des Unternehmens. Ihr Ziel ist es, umfassendere Informationen über die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR), d. h. über den Umgang mit personenbezogenen Daten, bereitzustellen.

Diese Informationen können bereits bei der Einstellung des Arbeitnehmers ausgehändigt und/oder an alle Mitarbeiter des Unternehmens gesendet werden.
Um noch weiter zu gehen, kann der Arbeitgeber seine Informationsschrift im Intranet des Unternehmens und/oder in der Betriebsordnung des Unternehmens veröffentlichen.

Beachten Sie, dass auch Personen, die gelegentlich Zugang zu den Räumlichkeiten des Unternehmens haben (Auftragnehmer, Besucher, Kunden usw.), über die Existenz der Kamera(s) informiert werden müssen.

Muster für ein Informationsschreiben an die Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann außerdem ein Musterschreiben an jeden seiner Arbeitnehmer und an die einzige Instanz der Personalvertreter schicken, um sie über die Installation von Kameras im Unternehmen zu informieren. Dieser Brief kann per Einschreiben verschickt werden. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und der Empfangsbestätigung auf.

Hier ist ein Musterbrief:

Einverständniserklärung zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz (MUSTER)

zwischen

[Firma/Arbeitgeber]

und

[Arbeitnehmer]

wird die folgende Vereinbarung zur Videoüberwachung gemäß Datenschutz getroffen:

Die Videoüberwachung ist an den folgenden Standorten des Unternehmens geplant:

Kamera 1: [genauer Standort/abgedeckter Bereich]
Kamera 2: [genauer Standort/abgedeckter Bereich]
Kamera 3: [genauer Standort/abgedeckter Bereich]
[usf.]

Durch die vorgesehenen Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern folgende Gefahren abgewendet werden:

[Genaue Beschreibung des Zwecks]

Die Videoaufnahmen werden ausdrücklich nicht für Arbeitszeiterfassung verwendet.

Ich, [Name Arbeitnehmer], stimme der Videoüberwachung vollumfänglich zu/in folgenden Bereichen zu (zutreffendes bitte unterstreichen, bei eingeschränkter Zustimmung bitte im Folgenden die einzelnen Bereiche auswählen, für die ein Einverständnis abgegeben wird):

❍ Standort 1
❍ Standort 2
❍ Standort 3
[usf.]

Ich kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen.

[Ort, Datum]
[Unterschrift Arbeitnehmer]

[Ort, Datum]
[Unterschrift Arbeitgeber]

Was das Gesetz über die Videoüberwachung in Unternehmen sagt

Das Gesetz über die Videoüberwachung am Arbeitsplatz legt den Rahmen für die Installation von Videoüberwachungsanlagen in Unternehmen fest.
Videoüberwachungsanlagen, die an nicht öffentlich zugänglichen Orten wie Unternehmen installiert werden, unterliegen den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Alle Personen, die in dem Unternehmen arbeiten, müssen über die Einführung des Systems informiert werden. Der Zweck der Kameras muss rechtmäßig und legitim sein.

Die Wahl des Standorts der Kameras liegt nicht im Ermessen des Arbeitgebers. Sie können am Eingang und/oder am Ausgang eines Gebäudes angebracht werden, dürfen aber keinesfalls die Aktivitäten der Arbeitnehmer filmen, wenn sie sich an ihrem Arbeitsplatz befinden, mit Ausnahme bestimmter Tätigkeiten (Personen, die mit wertvollen Gütern arbeiten, Umgang mit Geld usw.). Auch das Filmen von Pausenräumen, Toiletten und Gewerkschaftsräumen ist verboten.

Die Daten dürfen nicht länger als einen Monat aufbewahrt werden.
Bei Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften werden strafrechtliche Sanktionen verhängt.

Der Unterschied zur KI-basierten Videoüberwachung

Wenn sich ein Unternehmen für ein Videoüberwachungssystem mit künstlicher Intelligenz (KI) entscheidet, unterliegt es der gleichen Verpflichtung, seine Mitarbeiter darüber zu informieren. Wir bei Veesion haben uns eine revolutionäre KI-Videoüberwachungssoftware ausgedacht, mit der jede Art von Unternehmen effektiv gesichert werden kann. Diese Technologie ermöglicht es zum Beispiel, Diebstahlgesten in Echtzeit und automatisch zu erkennen. Das System ist besonders für die Videoüberwachung von Apotheken geeignet und hält sich an den geltenden Rechtsrahmen (Bundesdatenschutzgesetz BDSG und DSGVO).

Haben Sie ein Projekt? Eine Frage? Kontaktieren Sie uns noch heute, um die Möglichkeiten der Installation einer KI-Videoschutzanlage in Ihrem Unternehmen zu prüfen.

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